3 Monate unbegrenztes MessagingPlatz sichern

Recht, Steuern & Verträge

Au-pair-Kosten: kein spezifischer Steuerabzug

AuPair Connect — Équipe Conformité · Zuletzt aktualisiert 12. September 2026 · Geprüft von TSO

Direkte Antwort

Kann eine Gastfamilie die Kosten für ein Au-pair steuerlich absetzen? Die ehrliche Antwort: Nach den veröffentlichten Angaben sehen die deutschen Steuerbehörden dafür keinen spezifischen Abzug vor. Diese Seite erklärt, was gesichert ist und wann eine Einzelfallprüfung sinnvoll ist.

AuPair Connect überall dabei

Verfügbar für iOS & Android · Zertifizierte Identitätsprüfung

Kein spezifischer Steuerabzug für Au-pair-Kosten

Das Au-pair-Verhältnis ist ein kultureller Austausch, kein Arbeitsverhältnis. Nach den offiziell dokumentierten Angaben besteht für die Aufnahme eines Au-pairs kein spezifischer steuerlicher Vorteil. Das Taschengeld selbst bleibt in der Regel steuerfrei, weil es unter dem Grundfreibetrag liegt.

  • Kein spezifischer Steuerabzug für die Aufnahme eines Au-pairs.
  • Taschengeld (ca. 280 €/Monat) in der Regel steuerfrei (unter dem Grundfreibetrag).
  • Das Au-pair gilt nicht als Arbeitnehmerin im sozialversicherungsrechtlichen Sinn.
  • Keine „haushaltsnahe Dienstleistung“ im Sinne eines pauschalen Abzugs auf dieser Grundlage.

Was gesichert ist

  • Die Familie stellt Privatzimmer, Vollverpflegung und Versicherung.
  • Das Taschengeld ist vertraglich festgelegt und keine Lohnzahlung.
  • Die Teilnahme am Sprachkurs ist verpflichtend; die Familie bezuschusst sie.
  • Steuerliche Fragen sind immer eine Einzelfallfrage.

Einzelfallprüfung statt Pauschalversprechen

Ob und in welcher Höhe einzelne Posten (z. B. Kinderbetreuungskosten oder haushaltsnahe Leistungen) berücksichtigt werden, lässt sich nur im konkreten Einzelfall mit dem Finanzamt oder einer Steuerberatung beantworten. Verlassen Sie sich nicht auf pauschale Versprechen zur „§35a-Absetzbarkeit“.

  • Prüfen Sie Ihre persönliche Situation mit einer Steuerberatung.
  • Fragen Sie beim zuständigen Finanzamt nach, bevor Sie Kosten einplanen.
  • Bewahren Sie Vertrag und Belege geordnet auf.
  • Stellen Sie keine Kosten in Rechnung, die nicht anerkannt wurden.

Offizielle Quellen für Ihre Prüfung

Stützen Sie Ihre Steuerplanung ausschließlich auf veröffentlichte Informationen der Bundesagentur für Arbeit und der Finanzverwaltung. Diese Seite ersetzt keine Steuerberatung.

  • Bundesagentur für Arbeit — Au-pair (Arbeitgeber).
  • Bundesagentur für Arbeit — Merkblatt Au-Pair.
  • Informationen der Finanzverwaltung zur Einzelfallprüfung.

Vorbereitet von AuPair Connect — Compliance-Team

Jede rechtliche, steuerliche oder sicherheitsrelevante Angabe in diesem Inhalt wird vom AuPair-Connect-Compliance-Team anhand offizieller Quellen geprüft und datiert.

Erscheint Ihnen eine Angabe unzutreffend oder veraltet? Schreiben Sie uns, damit wir diesen Inhalt aktuell halten: hello@aupairconnect.app.